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   LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14   

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https://dejure.org/2014,15233
LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14 (https://dejure.org/2014,15233)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14 (https://dejure.org/2014,15233)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 7 TaBVGa 17/14 (https://dejure.org/2014,15233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl; Wahl eines Betriebsrats in Teilbereichen mit bereits bestehendem Betriebsrat; Voraussichtliche Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 85 Abs. 2 S. 2; ArbGG § 87
    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Die erkennende Kammer verzichtet an dieser Stelle auf eine Auseinandersetzung mit den seinerzeit vertretenen Auffassungen und folgt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.2011 (7 ABR 61/10, NZA 2012, S. 345 ff., bei juris Rn. 36 und 51), wonach eine Betriebsratswahl nur abgebrochen werden kann, wenn sie sich voraussichtlich als nichtig erweist.

    Die Nichtigkeit der Bestellung eines Wahlvorstandes folgt den Voraussetzungen, die das Bundesarbeitsgericht für die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl aufgestellt hat (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 27.07.2011 aaO).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    In der im erstinstanzlichen Beschluss zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 -, zurückgehend auf den Beschluss des LAG Sachsen-Anhalt vom 09.04.2003 - 3 (11) TaBV 17/02 - ist davon ausgegangen worden, dass es bei einem Streit über die Frage, ob mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb bilden und demzufolge ein einheitlicher Betriebsrat zu wählen ist, bei einer Bestellung zweier Wahlvorstände nicht zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl komme, da es allein um die Verkennung des Betriebsbegriffs gehe.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 3 (11) TaBV 17/02
    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    In der im erstinstanzlichen Beschluss zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 -, zurückgehend auf den Beschluss des LAG Sachsen-Anhalt vom 09.04.2003 - 3 (11) TaBV 17/02 - ist davon ausgegangen worden, dass es bei einem Streit über die Frage, ob mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb bilden und demzufolge ein einheitlicher Betriebsrat zu wählen ist, bei einer Bestellung zweier Wahlvorstände nicht zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl komme, da es allein um die Verkennung des Betriebsbegriffs gehe.
  • LAG Köln, 19.03.2010 - 10 TaBVGa 14/09
    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06,).
  • LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12

    Betriebsratswahl bei Aldi in Greven kann mit der Liste "Die Wende" stattfinden -

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06,).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Die gesetzgeberische Grundentscheidung ist Maßstab für den Inhalt rechtsfortbildender richterlicher Tätigkeit (so ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 25.01.2011, 1 BvR 918/10, NJW 2011, S. 836 ff m.w.N.).
  • ArbG Aachen, 10.12.2009 - 7 BVGa 20/09
    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06,).
  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14

    Wahl eines einheitlichen Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Nachdem das Landesarbeitsgericht Hamm im Verfahren 13 TaBVGa 8/14 mit Beschluss vom 04.04.2014 in einem die Region Westfalen-Süd betreffenden Parallelverfahren den entsprechenden Antrag der Arbeitgeberseite weitgehend abgewiesen hat, nahm er den auf Wahlabbruch gerichteten Antrag in dem genannten Verfahren zurück.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Nach der in Bezug genommenen Vorschrift des § 937 Abs. 2 ZPO wie auch nach § 62 Abs. 2 ArbGG kann die Entscheidung in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen (ausdrücklich auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.01.2002, 9 TaBVGa 7/02, NZA-RR 2002, 424 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 19. Januar 1993 - PL 15 S 2849/92 - Juris; NVwZ-RR 1994, 104).
  • LAG Nürnberg, 30.03.2006 - 6 TaBV 19/06

    Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung - Feststellungsverfügung - Wahlabbruch

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06,).
  • LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 7/02

    Zulassung einer Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl; Fehlen von

  • LAG Hamm, 06.09.2013 - 7 TaBVGa 7/13

    Streit über die Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstandes

  • LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07

    Anfechtbarkeit/Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Aushang, Auslegung der

  • LAG Nürnberg, 15.05.2006 - 2 TaBV 29/06

    Betriebsratswahl - Bestellung des Wahlvorstands - nachträgliche Erhöhung der

  • LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11

    Nichtige Betriebsratswahl für Betriebsteil bei zeitlich vorhergehender

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18

    Beurteilung der Nichtigkeit einer Wahlvorstandsbestellung zur Durchführung einer

    Er kann von später bestellten Wahlvorständen verlangen, dass diese die Durchführung "ihrer" Betriebsratswahlen unterlassen, wenn und soweit es zu Überschneidungen bezüglich der von den Betriebsräten repräsentierten Mitarbeitern käme (LAG Hamm, 04.04.2014, Az.: 13 TaBVGa 8/14, Juris; LAG Hamm, 16.05.2014, Az.: 7 TaBVGa 17/14, Juris; LAG Hamm 16.03.2015, Az.: 13 TaBVGa 3/15; LAG Hamm, 31.08.2016, Az.: 7 TaBVGa 3/16, Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
    Er kann von später bestellten Wahlvorständen verlangen, dass diese die Durchführung "ihrer" Betriebsratswahlen unterlassen, wenn und soweit es zu Überschneidungen bezüglich der von den Betriebsräten repräsentierten Mitarbeitern käme (LAG Hamm, 04.04.2014, Az.: 13 TaBVGa 8/14, Juris; LAG Hamm, 16.05.2014, Az.: 7 TaBVGa 17/14, Juris; LAG Hamm 16.03.2015, Az.: 13 TaBVGa 3/15; LAG Hamm, 31.08.2016, Az.: 7 TaBVGa 3/16, Juris).
  • LAG Hamm, 15.09.2014 - 13 Ta 434/14

    Gegenstandswert; Festsetzung; einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Betriebsrat;

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hält es die Kammer entgegen der Empfehlung der Streitwertkommission der Arbeitsgerichtsbarkeit unter II. 2.2 des aktuellen Streitwertkatalogs ( NZA 2014, 745, 747 ) unverändert für sachgerecht, bei einem im Wege einer einstweiligen Verfügung erstrebten Abbruch eines laufenden Betriebsratswahlverfahrens - wie hier - den vollen und nicht nur den halben Wert eines entsprechenden Anfechtungsverfahrens (einschließlich der Prüfung der Nichtigkeit) zugrunde zu legen ( vgl. zuletzt LAG Hamm, 08.08.2014 - 13 TaBVGa 12/14; 11.08.2014 - 7 TaBVGa 17/14 und 7 TaBVGa 19/14).
  • LAG Hamm, 08.08.2014 - 13 Sa 1626/13

    Änderungskündigung; Anhörung; Betriebsvertretung; zwei Betriebsvertretungen;

    Die damit gegebene Gefahr des gleichzeitigen Bestehens zweier Betriebsvertretungen für eine Einheit mit den damit verbundenen Unklarheiten für die Wahrnehmung bestehender Beteiligungsrechte war zwingend dadurch Rechnung zu tragen, dass die zweite, außerhalb der regelmäßigen Wahlperiode stattgefundene Betriebsvertretungswahl im Juli 2011 als nichtig einzustufen ist ( vgl. BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14 - juris; LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8 und 9/14 - juris; 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07 - juris; LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - juris).
  • LAG Hamm, 19.12.2014 - 13 Ta 626/14

    Gegenstandswert; Festsetzung; einstweilige Verfügung; Unterlassung; Wahl;

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hält es die Kammer entgegen der Empfehlung der Streitwertkommission der Arbeitsgerichtsbarkeit unter II. 2.2 des aktuellen Streitwertkatalogs ( NZA 2014, 745, 747 ) unverändert für sachgerecht, bei einer im Wege einer einstweiligen Verfügung erstrebten Unterlassung, ein laufendens Betriebsratswahlverfahren fortzusetzen, den vollen und nicht nur den halben Wert eines entsprechenden Anfechtungsverfahrens (einschließlich der Prüfung der Nichtigkeit) zugrunde zu legen ( vgl. zuletzt LAG Hamm, 15.09.2014 - 13 Ta 434/14; 11.08.2014 - 7 TaBVGa 17/14 und 7 TaBVGa 19/14; 08.08.2014 - 13 TaBVGa 12/14).
  • LAG Hamm, 16.03.2015 - 13 TaBVGa 3/15

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Wahlvorstände;

    In dem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 11.04.1978 ( 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; zust. LAG Hamm, 17.08.2007 - 17 TaBV 37/07 - juris; 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14 und 9/14 - juris; 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14 - juris; LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - juris) zutreffend darauf hingewiesen, dass es die Existenz eines rechtmäßig gewählten Betriebsrates nicht zulasse, in derselben Organisationseinheit die Wahl eines weiteren Betriebsrates vorzunehmen.
  • LAG Hamm, 11.02.2015 - 13 Ta 728/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens um das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs

    In dem Zusammenhang hält es die Kammer im Anschluss an die Entscheidung der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm ( 01.03.2006 - 10 Ta 21/06) unverändert für sachgerecht, bei Streitigkeiten um das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebes angesichts der vergleichbaren Bedeutung der Angelegenheit auf die Grundsätze zur Gegenstandswertbemessung bei Wahlanfechtungen zurückzugreifen, also vom doppelten Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG auszugehen und dann anhand des § 9 Satz 1 BetrVG Erhöhungen um jeweils 2.500,-- EUR vorzunehmen ( zuletzt z.B. LAG Hamm, 19.12.2014 - 13 Ta 626/14; 11.08.2014 - 7 TaBVGa 17/14).
  • LAG Hamm, 23.10.2014 - 7 Ta 523/14

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens mit dem Ziel der Bescheidung des

    Die Beschwerdekammer folgt hierbei den Empfehlungen des Streitwertkataloges (s.o.) unter II.2.2., da es sich bei dem beantragten einstweiligen Rechtsschutz um eine Maßnahme innerhalb eines laufenden Verfahrens zur Betriebsratswahl handelt, ohne dass ein Wahlabbruch begehrt war; für letztgenannten Fall gehen die zuständigen Beschwerdekammer des LAG Hamm entgegen den Empfehlungen des Streitwertkataloges vom vollen Wert des Anfechtungsverfahrens aus (vgl. zuletzt LAG Hamm, 15.09.2014 - 13 Ta 434/14; 08.08.2014 - 13 TaBVGa 12/14; 11.08.2014 - 7 TaBVGa 17/14 und 7 TaBVGa 19/14).
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